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   OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09   

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OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09 (https://dejure.org/2009,11116)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.2009 - Verg 16/09 (https://dejure.org/2009,11116)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - Verg 16/09 (https://dejure.org/2009,11116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend Bauleistungen für den Ausbau einer Flughafentangente: Antragsbefugnis eines ausgeschlossenen Bieters; inhaltliche und formelle Anforderungen an die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes und deren Rechtzeitigkeit; Befugnis des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenangebot über Bauzeitverkürzung: Bauzeitenplan erforderlich! (IBR 2010, 645)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 671
  • VergabeR 2010, 246
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Verg 2/09

    Rechtsfolgen fehlerhafter Bildung des Produktes aus Mengenansatz und

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09
    Demnach verbiete sich eine Korrektur des Einheitspreises, dieser ist bei Diskrepanzen die bindende Berechnungsgrundlage (vgl. OLG Saarbrücken vom 27.05.2009, 1 Verg 2/09).

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen ist die Fallkonstellation auch nicht vergleichbar mit dem vom OLG Saarbrücken vom 27.05.2009, 1 Verg 2/09 entschiedenen Fall, in dem es um die nicht zulässige Korrektur des Einheitspreises, also der nach § 23 Nr. 3 VOB/A vorgeschriebenen Basis der Berechnung, ging.

    Von einer materiellen Beschwer ist auszugehen, wenn der Beschwerdeführer damit rechnen muss, den Zuschlag nicht mehr zu erhalten, den er ohne Entscheidung der Vergabekammer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erhalten hätte (vgl. OLG Saarbrücken vom 27.05.2009, 1 Verg 2/09; Hunger in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB, 2. Aufl., Rn. 25 zu § 116 GWB; Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 2508 zu § 116 GWB).

  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 15/09

    Vergabeverfahren: Notwendiger Bestandteil einer Rüge; Behandlung der

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09
    Nach mittlerweile einhelliger Rechtsprechung genügt für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags der schlüssige Vortrag bzw. die konkrete Behauptung des Antragstellers, dass sein Angebot wertbar sei und bei zutreffendem Vorgehen der Vergabestelle den Zuschlag erhalten müsse Ob sein Standpunkt der materiellen Rechtslage entspricht, ist im Rahmen der Begründetheit des Antrags zu prüfen (vgl. etwa Möllenkamp in Kulartz/Kus/Portz, GWB, 2. Aufl., Rn.37 f zu § 107 GWB; Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 1718 zu § 107 GWB mit zahlreichen Nachweisen zur aktuellen Rechtsprechung; OLG München vom 15.10.2009, Verg 14/09 und zuletzt vom 05.11.09, Verg 15/09).

    74 cc) Allgemein ist festzuhalten, dass eine Rüge auch telefonisch erklärt werden kann und dass es nicht nötig ist, einen Nachprüfungsantrag anzudrohen (vgl. OLG München vom 15.11.09, Verg 15/09).

    Er muss seinen Standpunkt nicht in allen Einzelheiten juristisch begründen, es genügt, dass seinem Vorbringen eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen ist (OLG München vom 15.11.09, Verg 15/09).

  • VK Südbayern, 30.09.2009 - Z3-3-3194-1-43-07/09
    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 30.09.2009, - Az. Z3-3-3194-1-43-07/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin unbegründet ist.

    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen hin wird in Abänderung des Beschlusses der Vergabekammer Südbayern vom 30.09.2009, Az. Z3-3-3194-1-43-07/09 - festgestellt, dass das Angebot der Beigeladenen vom 27.05.2009 im weiteren Vergabeverfahren zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09
    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; die Darlegungslast darf insoweit nicht überspannt werden (EuGH vom 19.6.2003, C 249/01; BVerfG vom 29.7.2004, 2 BvR 2248/03; BGH vom 18.5.2004, X ZB 7/04).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09
    Die scharfe Sanktion eines Ausschlusses eines Angebots erfordert eindeutige und unmissverständliche Festlegungen in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen (beispielhaft OLG München vom 23.05.2007, Verg 3/07 [Bauzeitenplan]; vom 21.08.2008, Verg 13/08 [Schweißnachweis] und vom 10.09.2009, Verg. 10/09 [Abfallentsorgung]; BGH vom 10.06.2008, X ZR 78/07 m.w.N).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09
    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; die Darlegungslast darf insoweit nicht überspannt werden (EuGH vom 19.6.2003, C 249/01; BVerfG vom 29.7.2004, 2 BvR 2248/03; BGH vom 18.5.2004, X ZB 7/04).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09
    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden; die Darlegungslast darf insoweit nicht überspannt werden (EuGH vom 19.6.2003, C 249/01; BVerfG vom 29.7.2004, 2 BvR 2248/03; BGH vom 18.5.2004, X ZB 7/04).
  • OLG München, 21.08.2008 - Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen nicht vorliegender -

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09
    Die scharfe Sanktion eines Ausschlusses eines Angebots erfordert eindeutige und unmissverständliche Festlegungen in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen (beispielhaft OLG München vom 23.05.2007, Verg 3/07 [Bauzeitenplan]; vom 21.08.2008, Verg 13/08 [Schweißnachweis] und vom 10.09.2009, Verg. 10/09 [Abfallentsorgung]; BGH vom 10.06.2008, X ZR 78/07 m.w.N).
  • OLG München, 17.09.2007 - Verg 10/07

    Keine konforme Leistung - Ausschluss!

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09
    Sinn der Rügeobliegenheit ist es, dem Auftraggeber während des laufenden Vergabeverfahrens die Heilung des gerügten Mangels zu ermöglichen, damit ein Nachprüfungsverfahren vermieden werden kann (OLG München vom 17.09.2007, Verg 10/07; Wiese in Kulartz/Kus/Portz, Rn. 53 zu § 107 GWB).
  • OLG München, 10.09.2009 - Verg 10/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Festlegungspflicht des öffentlichen Auftraggebers

    Auszug aus OLG München, 10.12.2009 - Verg 16/09
    Die scharfe Sanktion eines Ausschlusses eines Angebots erfordert eindeutige und unmissverständliche Festlegungen in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen (beispielhaft OLG München vom 23.05.2007, Verg 3/07 [Bauzeitenplan]; vom 21.08.2008, Verg 13/08 [Schweißnachweis] und vom 10.09.2009, Verg. 10/09 [Abfallentsorgung]; BGH vom 10.06.2008, X ZR 78/07 m.w.N).
  • OLG München, 23.05.2007 - Verg 3/07

    Bauzeiten-/Bauablaufplan

  • OLG München, 15.10.2009 - Verg 14/09

    Vergaberecht: Überschreitung einer gesetzlichen Höchstaltersgrenze für eine im

  • VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

    Ausschluss eines Angebots

    Sie führte dazu eine ähnlich gelagerte Entscheidung des OLG München an (Beschluss v. 10.12.2009, Verg 16/09): "Steht fest, dass eine Zuschlagserteilung auf das Angebot des Antragstellers aus Rechtsgründen ausscheidet, hat der Bieter kein rechtliches Interesse mehr am weiteren Fortgang des Vergabeverfahrens." Das Nachprüfungsverfahren führe sonst zu einer allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle.
  • VK Nordbayern, 25.06.2014 - 21.VK-3194-15/14

    Offensichtlich fehlerhafte Angaben können korrigiert werden!

    Denn die Rechtsfolge eines Angebotsausschlusses ist nur dort gerechtfertigt, wo sich ein eindeutiger und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbarer Ausschreibungswille ermitteln lässt, von dem sich das Angebot des betreffenden Bieters entfernt hat (VK Sachsen v. 27.09.2013 - 1/SVK/027-13 unter Hinweis auf OLG München v. 10.12.2009 - Verg 16/09).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Bei der Beschwerde des Beigeladenen ist, jedenfalls sofern er - wie hier - im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren keinen Antrag gestellt hat (was er auch nicht muss), lediglich auf eine materielle Beschwer abzustellen (so u.a. OLG München, Beschl. v. 10.12.2009 - Verg 16/09, VergabeR 2010, 246, 258; OLG Jena, VergabeR 2003, 600, 602; 2004, 106, 108; OLG Dresden, VergabeR 2001, 41, 42; Jaeger, in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 116 GWB Rn. 34).
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